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Verwaltungsgericht Köln, 3 L 296/17

Datum:
19.04.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 296/17
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0419.3L296.17.00
 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ausgeschriebene Stelle „Sonderschulrektor/in an der Städtischen Förderschule geistige Entwicklung „           “ in L.    “ mit  der Beigeladenen zu besetzen, bis eine erneute Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts vorgenommen wurde.2.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

 
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