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Verwaltungsgericht Köln, 23 L 793/17

Datum:
05.04.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 L 793/17
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0405.23L793.17.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 426/17
 
Tenor:

1.

Soweit der Antragsteller beantragt, die aufschiebende Wirkung seiner Klage im Verfahren 23 K 2472/17 hinsichtlich der Versiegelung des Ladenlokals im Wege des unmittelbaren Zwangs anzuordnen, wird die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens zu ¾, die Antragsgegnerin zu ¼ .

2.

Der Streitwert wird auf 12.138 Euro festgesetzt.

 
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