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Verwaltungsgericht Köln, 23 K 5666/15

Datum:
08.03.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 5666/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0308.23K5666.15.00
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt erklärt    haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte zu 1/6 und der Kläger zu 5/6.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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