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Verwaltungsgericht Köln, 23 K 4124/15

Datum:
10.05.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 4124/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0510.23K4124.15.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 16. Juni 2015 verpflichtet, den Beigeladenen durch Bauordnungsverfügung aufzugeben, den Vorbau am Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung C., Flur 0, Flurstück 000 auf das genehmigte Maß zurückzubauen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 85 %, die Beklagte zu 7,5 % sowie die Beigeladenen als Gesamtschuldner zu 7,5 %.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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