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Verwaltungsgericht Köln, 20 L 1634/17

Datum:
19.04.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 L 1634/17
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0419.20L1634.17.00
 
Tenor:

1.

Die aufschiebende Wirkung der noch zu erhebenden Klage des Antragstellers gegen die Auflage in dem Bescheid des Antragsgegners vom 04.04.2017 wird mit der Maßgabe wiederhergestellt, dass von der Versammlungsbehörde für erforderlich gehaltenen Auflagen, insbesondere auch zum zeitlichen Ablauf von Kundgebungen und Aufzug, Folge zu leisten ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des beigeladenen Bündnisses, welche dieses selbst trägt.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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