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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 766/16

Datum:
27.04.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 766/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0427.20K766.16.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die beantragte waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen eines Schalldämpfers der Kalibergruppe .30 zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf dieVollstreckung  durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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