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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 5428/16

Datum:
12.10.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 5428/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:1012.20K5428.16.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 20.05.2016  verpflichtet, dem Kläger antragsgemäß die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen eines Schalldämpfers für seine jagdlich eingesetzte Langwaffe Blaser R8, Kaliber .30-06, zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf dieVollstreckung  durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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