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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 2497/15

Datum:
27.04.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 2497/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0427.20K2497.15.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 24.03.2015 verpflichtet, dem Kläger die Erlaubnis zum Erwerb eines Schalldämpfers der Kategorie C für den unter lfd. Nr. 3 eingetragenen Wechsellauf Kaliber .338WIN.MAG zur Jagdausübung zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf dieVollstreckung  durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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