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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 2037/17.A

Datum:
17.08.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 2037/17.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0817.20K2037.17A.00
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird festgestellt, dass die Ablehnung des Asylantrags als unzulässig in Ziffer 1 des Bescheides der Beklagten vom 03.02.2017 unwirksam ist.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

 
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