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Verwaltungsgericht Köln, 1 L 2094/17

Datum:
17.05.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 2094/17
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0517.1L2094.17.00
 
Tenor:

1. a) Durch einstweilige Anordnung wird vorläufig bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren festgestellt, dass die Verkaufsstellen in Kerpen, Stadtteil Kerpen, am Sonntag, den 21.05.2017, nicht aufgrund der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Fassung der 1. Änderung vom 03.03.2017 geöffnet sein dürfen.

b) Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, den Beschlusstenor zu 1a) unverzüglich nach Bekanntgabe dieses Beschlusses               öffentlich bekannt zu machen und der Aktionsgemeinschaft  „Kolpingstadt Kerpen“ in geeigneter Weise bekannt zu geben.

c) Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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