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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 3325/17

Datum:
06.11.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 3325/17
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:1106.19L3325.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO untersagt, den nach Besoldungsgruppe A 13 LBesG NRW (1. EA der LG 2//EG 12 TVöD-V) bewerteten Dienstposten im Fachbereich 0, Sachgebiet/Aufgabengebiet „0.00 Fachdienstleistung Personal“ mit der Beigeladenen zu besetzen und der Antragsgegnerin aufzugeben, alles zu unterlassen, was eine Ernennung oder Beförderung der Beigeladenen bewirken könnte, bis die Antragsgegnerin über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden hat und eine Frist von zwei Wochen nach Mittelung der erneuten Entscheidung an den Antragsteller abgelaufen ist.

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Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 16.000,00 € festgesetzt.

 
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