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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 3289/17

Datum:
21.08.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 3289/17
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0821.19L3289.17.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1119/17
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Antragstellerin vorläufig an der am 01.09.2017 beginnenden Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst teilnehmen zu lassen, bis der Antragsgegner erneut über die Bewerbung der Antragstellerin zur Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts entschieden hat.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 8.000,00 Euro festgesetzt.

 
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