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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 2691/17

Datum:
13.07.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 2691/17
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0713.19L2691.17.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 924/17
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller von der Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zu dem nächsten Einstellungstermin nicht wegen des Nichterreichens der Körpergröße von 168 cm auszuschließen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 7.000,- Euro festgesetzt.

 
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