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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1437/17

Datum:
24.04.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1437/17
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0424.19L1437.17.00
 
Tenor:

1.Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache oder einer neuerlichen Entscheidung des Antragsgegners unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über den Antrag, zum zweiten Verfahrensabschnitt des Auswahlverfahrens für die Zulassung zur Förder-phase vor dem Studium zur Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (Laufbahnabschnitt III) zuzulassen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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