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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 102/17.A

Datum:
06.02.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 102/17.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0206.19L102.17A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 11.01.2017 (Az. 19 K 423/17.A) gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 02.01.2017 wird angeordnet.

Dem Antragsteller wird für die 1. Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt. Zur Wahrnehmung der Rechte wird Rechtsanwalt I.        aus L.    beigeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

 
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