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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 5299/16

Datum:
29.09.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 5299/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0929.19K5299.16.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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Der Kläger beantragt,

das beklagte Land unter Aufhebung des Bescheides vom 24.05.2016 zu verurteilen, die dienstliche Beurteilung vom 26.05.2015 aufzuheben und ihn für den Zeitraum vom 01.07.2011 bis zum 31.05.2015 erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu beurteilen. 

Das beklagte Land beantragt,

              die Klage abzuweisen.

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