Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 19 K 1532/16

Datum:
28.04.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 1532/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0428.19K1532.16.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 1327/17
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die zuständige Landesbehörde nicht berechtigt ist, die Klägerin bei Anwendung der Vorschrift des § 18 Kibiz NRW, sowie bei Bestimmung der in der Anlage zu § 19 Kibiz  NRW festgelegten Mindestpersonalausstattung allein deshalb nicht wie eine sozialpädagogische Fachkraft im Sinne von § 18 Abs. 3 Nr. 4 Kibiz NRW zu berücksichtigen, weil der Beklagte die Klägerin nicht gem. § 1 Abs. 4 der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüsseln nach § 26 Abs. 3 Nr. 3 Kibiz NRW für den Einsatz als Fachkraft zugelassen hat.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 33 34 35
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank