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Verwaltungsgericht Köln, 18 L 4163/17

Datum:
20.12.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 4163/17
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:1220.18L4163.17.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 57/18
 
Tenor:
  • 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 18 K 10963/17 wird bezüglich Ziffern 4 und 5 des Beschlusses vom 10.7.2017 angeordnet.

      Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

      Die Antragstellerin, die Antragsgegnerin und die Beigeladene

      tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außerge-

      richtlichen Kosten der Beigeladenen je zu einem Drittel.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 100.000,- Euro festgesetzt.

 
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