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Verwaltungsgericht Köln, 18 L 1165/17

Datum:
24.05.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 1165/17
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0524.18L1165.17.00
 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

 
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