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Verwaltungsgericht Köln, 16 K 4611/15

Datum:
04.01.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
16 K 4611/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0104.16K4611.15.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor        Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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