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Verwaltungsgericht Köln, 15 L 3532/17

Datum:
01.09.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 3532/17
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0901.15L3532.17.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1139/17
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Die Antragsgegnerin wird im Rahmen der einstweiligen Anordnung verpflichtet, über den Antrag des Antragstellers auf Zulassung zum Auswahlverfahren „Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst gemäß § 16 Bundespolizei-Laufbahnverordnung (BPolLV)“ für das Jahr 2017 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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