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Verwaltungsgericht Köln, 15 L 2480/16

Datum:
30.01.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 2480/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0130.15L2480.16.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 232/17
 
Tenor:

1.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die im Beförderungsauswahlverfahren September 2016 von der Antragsgegnerin ausgewählten Beigeladenen in ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 zu befördern, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden wurde.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.440,91 € festgesetzt.

 
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