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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 3058/17.A

Datum:
13.11.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 3058/17.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:1113.14K3058.17A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid vom 15. Februar 2017 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, den Vollzug der Abschiebungsanordnung (Überstellung nach Italien) rückgängig zu machen.

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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