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Verwaltungsgericht Köln, 12 L 3242/16

Datum:
27.06.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 3242/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:0627.12L3242.16.00
 
Tenor:

1. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe für das vorliegende vorläufige Rechtsschutzverfahren bewilligt und Rechtsanwalt T.         aus U. beigeordnet, soweit der Aussetzungsantrag die Abschiebungsandrohung in der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 30. November 2016 betrifft. Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.

2. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die in der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 30. November 2016 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.Im Übrigen wird der Aussetzungsantrag abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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