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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 5127/16

Datum:
06.12.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 5127/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2017:1206.10K5127.16.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 15.12.2015 und des Widerspruchsbescheids vom 12.05.2016 verpflichtet, der Klägerin eine neue erste Wiederholungsprüfung für den Prüfungsteil „Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch“ zu ermöglichen und sie sodann über das Ergebnis der Prüfung erneut zu bescheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beteiligten tragen die Kosten die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

 
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