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Verwaltungsgericht Köln, 7 M 36/16

Datum:
22.04.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 M 36/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:0422.7M36.16.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000,00 Euro angedroht, wenn er den Antragstellern nicht bis zum 28. April 2016, 12 Uhr, je ein Exemplar der „Expertise über die Leistungen an Leistungsberechtigte nach dem Conterganstiftungsgesetz“ (Autor: Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Kruse) sowie der „Expertise über das Verfahren der Gewährung von Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe an Leistungsberechtigte nach dem Conterganstiftungsgesetz“ (Autorin: Rechtsanwältin Gila Schindler) in der Ausarbeitungsform zur Verfügung stellt, in der sie dem Antragsgegner von den Autoren übergeben wurden.

2. Dem Antragsgegner wird die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000,00 Euro angedroht, wenn er den Antragstellern nicht bis zum 28. April 2016, 12 Uhr, je ein Exemplar der oben genannten Expertisen in der von dem Antragsgegner abgenommenen Fassung zur Verfügung stellt.

3. Die Kostenentscheidung bleibt der abschließenden Entscheidung über das Vollstreckungsverfahren vorbehalten.

 
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