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Verwaltungsgericht Köln, 7 L 887/16

Datum:
03.05.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 887/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:0503.7L887.16.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW
 
Tenor:

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Rücknahmebescheid des Bundesverwaltungsamts vom 07.04.2016 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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