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Verwaltungsgericht Köln, 7 L 2095/15

Datum:
26.01.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 2095/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:0126.7L2095.15.00
 
Tenor:

1. Der Beschluss vom 15.12.2014 – 7 L 1502/14 – wird geändert. Der Antrag der Beigeladenen auf Anordnung der sofortigen Vollziehung der mit Widerspruchsbescheid vom 13.06.2014 erfolgten Aufhebung der mit Bescheid vom 15.06.2010 erteilten Zulassung für das Arzneimittel „C.           Methocarbamol 750 mg Tabletten“ wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.166.666,00 Euro festgesetzt.

 
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