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Verwaltungsgericht Köln, 7 K 3170/14

Datum:
31.05.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 3170/14
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:0531.7K3170.14.00
 
Tenor:

 Die Klage wird abgewiesen.

 Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist für die Beklagte hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn diese nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Für die Beigeladene ist das Urteil hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.

 
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