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Verwaltungsgericht Köln, 2 K 2634/16

Datum:
28.06.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 2634/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:0628.2K2634.16.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 07. März 2016 (Az.: 00/B00/0000/0000) verpflichtet, der Klägerin die am 07. September 2015 beantragte Baugenehmigung zur Verlängerung der Ladenöffnungs- und Betriebszeiten des Einzelhandelsbetriebs auf dem Grundstück „J.  H.             0“ in 00000 Köln (Gemarkung F.    , Flur0, Flurstück 0000) zu erteilen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens

3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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