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Verwaltungsgericht Köln, 2 K 1447/16

Datum:
01.12.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 1447/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:1201.2K1447.16.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 382/17
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es übereinstimmend

              für erledigt erklärt haben.

              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

 
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Auch aus der späteren rechtswidrigen Erteilung einer inzwischen erloschenen Baugenehmigung für das Vorhaben „P1.      “ am 1. Oktober 1986 durch den Oberkreisdirektor des S.         –C1.          –Kreises –, der offenbar eine Änderung des                       Flächennutzungsplans für dieses Grundstück vorausging, die allein den Zweck hatte, den Schwarzbau „P1.      “ nachträglich trotz entgegenstehender rechtskräftiger Urteile der Verwaltungsgerichte zu legalisieren – lässt sich keine aktive Duldung des streitigen Vorhabens ableiten.

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