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Verwaltungsgericht Köln, 23 L 535/16

Datum:
14.04.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 L 535/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:0414.23L535.16.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage – 23 K 5875/15 – gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 24.02.2016 wird hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis wiederhergestellt und hinsichtlich der Androhung unmittelbaren Zwangs angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf € 2.601,26 festgesetzt.

 
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