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Verwaltungsgericht Köln, 23 K 4434/15.A

Datum:
25.05.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 4434/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:0525.23K4434.15A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Beklagte unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 13. Juli 2015 verpflichtet festzustellen, dass ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG vorliegt.

Die Kosten des Verfahrens trägt zu 2/3 der Kläger und zu 1/3 die Beklagte; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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