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Verwaltungsgericht Köln, 23 K 4087/11

Datum:
10.08.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 4087/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:0810.23K4087.11.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Ruhensbescheid der Beklagten vom 4. Mai 2011 und der Widerspruchsbescheid vom 21. Juni 2011 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Hinzuziehung der Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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