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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 583/14

Datum:
28.04.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 583/14
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:0428.20K583.14.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW
 
Tenor:

 Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Parteien übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird festgestellt, dass die Mitteilung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Kläger an die Firma 1. FC Köln GmbH & Co. KG aA rechtswidrig gewesen ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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