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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 4488/14

Datum:
17.11.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 4488/14
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:1117.20K4488.14.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 17.07.2014 verpflichtet, die sprengstoffrechtliche Erlaubnis Nr. 0/0000 des Klägers auch für das Verwenden von Schwarzpulver und Pyrodex auf das Laden und Wiederladen für Patronenhülsen und das Delaborieren von selbstgeladener Munition, mengenmäßig: 5 kg Schwarzpulver und 5 kg Pyrodex, zu verlängern.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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