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Verwaltungsgericht Köln, 19 L 627/16

Datum:
13.04.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 627/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:0413.19L627.16.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 474/16
Rechtskraft:
teilrechtskräftig
 
Tenor:

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller zum zweiten Abschnitt des Auswahlverfahrens für die Zulassung zur Förderphase vor der Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst 2016 zuzulassen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.

 
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