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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 5866/15

Datum:
16.12.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 5866/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:1216.19K5866.15.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

  Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nichtdie Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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