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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3888/16

Datum:
02.09.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 3888/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:0902.19K3888.16.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26. 02. 2016 verpflichtet, den Kläger zum 01. 10. 2016 als Brandoberinspektoranwärter in den Vorbereitungsdienst der Laufbahn für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst einzustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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