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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3699/14

Datum:
18.03.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 3699/14
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:0318.19K3699.14.00
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten die Klage in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen der Kläger zu 21 % und die Beklagte zu 79 %.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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