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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3547/15

Datum:
02.11.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 K 3547/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:1102.19K3547.15.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Der Beklagte erstattet der Klägerin den Mehraufwand für Betreuungskosten in Höhe der Hälfte des klageweise geltend gemachten Betrages.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.

 
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