Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3350/14

Datum:
18.03.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 3350/14
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:0318.19K3350.14.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 945/16
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 30.04.2014 verpflichtet, dem Kläger für das An- und Ablegen der persönlich zugewiesenen Ausrüstungsgegenstände und für die Übernahme der sonstigen Arbeitsmittel eine über die regelmäßig erfasste hinausgehende Dienstzeit von 15 Sekunden je geleisteter Schicht im Streifendienst rückwirkend entsprechend dem Antrag des Klägers vom 00.12.2009 als Arbeitszeit anzuerkennen. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 98,3 % und das beklagte Land zu 1,7 %.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank