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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3258/15

Datum:
21.10.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 3258/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:1021.19K3258.15.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

          Die Beklagte wird verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Klägers vom 25.09.2014 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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Der Kläger beantragt,

die Beklagte zu verurteilen, die dienstliche Beurteilung vom 25.09.2014 aufzuheben und ihn unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu beurteilen. 

Die Beklagte beantragt,

              die Klage abzuweisen.

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