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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 2271/15.A

Datum:
08.04.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 2271/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:0408.19K2271.15A.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom

09. 04. 2015 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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