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Verwaltungsgericht Köln, 18 L 2337/16

Datum:
25.10.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 2337/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:1025.18L2337.16.00
 
Schlagworte:
Vorabprüfung Zugang Mitteilung beabsichtigte Entscheidung geänderte Umstände
Normen:
ERegG § 13 Abs 3 Nr 1,ERegG § 67 Abs 1 S 1; ERegG § 72 S 1 Nr 3,ERegG § 73 Abs 1 Nr 1; VwVfG § 24 Abs 1
Leitsätze:

Für die Entscheidung der Regulierungsbehörde im Rahmen einer eisenbahnrechtlichen Vorabprüfung sind die in diesem Zeitpunkt gegebenen Umstände maßgeblich, auch wenn sie sich seit der Mitteilung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens an die Regulierungsbehörde über eine beabsichtigte Ablehnung eines Zugangsantrags geändert haben.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und zu 2), die diese jeweils selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstands wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.

 
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