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Verwaltungsgericht Köln, 15 L 2256/16

Datum:
15.12.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 2256/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:1215.15L2256.16.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 7/17
 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) untersagt, die Stelle „Ständige Vertretung der Leitung der Abteilung A. J. (Q.        und T.       ) mit gleichzeitiger Leitung eines Referats der Abteilung“ mit der Beigeladenen zu besetzen und die Beigeladene hierauf in ein Amt der Besoldungsgruppe A 16 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) zu befördern, bis eine erneute Auswahlentscheidung bezüglich der Stelle unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts vorgenommen worden ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 20.959,38 Euro festgesetzt.

 
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