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Verwaltungsgericht Köln, 15 L 1701/15

Datum:
25.02.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 1701/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:0225.15L1701.15.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, im Rahmen der Beförderungsrunde nach Besoldungsgruppe A 9 BBesO Konkurrentinnen und Konkurrenten des Antragstellers auf der Beförderungsliste „TD“ zu befördern, die mit dem Gesamtergebnis „Sehr gut - Basis“ und „Sehr gut +“  bewertet wurden, mit Ausnahme der Beamten B.         I.    , X.      M.     , N.      L.      , I1.       N1.     , N2.       F.      , X1.       C.      , K.       G.     , O.      C1.          und N3.      N4.      , solange nicht über die Beförderung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2.  Der Streitwert wird auf 9.557,30 € festgesetzt.

 
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