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Verwaltungsgericht Köln, 15 K 6760/15

Datum:
20.10.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 6760/15
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:1020.15K6760.15.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 2302/16
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 11. November 2013 und der Auswahlentscheidung verpflichtet, über die Beförderung des Klägers nach A 11 BBesO im Rahmen der Beförderungsrunde 2013 erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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