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Verwaltungsgericht Köln, 13 L 961/16

Datum:
28.04.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 961/16
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:0428.13L961.16.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 8 B 548/16
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin bis spätestens zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist (derzeit am 6. Mai 2016, 11.30 Uhr) in ihrem Vergabeverfahren „Handelspartnerrahmenvertrag I.“ (Az. N01) Zugang zu folgenden Informationen zu gewähren:

Akten zu dem aktuellen bzw. derzeit (noch) gültigen „Handelspartnerrahmenvertrag I.“ (Grundvertrag und etwa durch Interimsvergabe verlängerten Vertrag) betreffend den Zeitraum von vier Jahren vor dem 11. April 2016, soweit darin keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind,

Anzahl der tatsächlich erfolgten Produkt-Abrufe, aufgeschlüsselt nach Produkten sowie

Anzahl der tatsächlich erfolgten Produkt-Abrufe, aufgeschlüsselt nach Produkten und abrufender Behörde

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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