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Verwaltungsgericht Köln, 13 K 4127/14

Datum:
01.12.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 4127/14
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2016:1201.13K4127.14.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Der Beklagte wird unter Aufhebung des ablehnenden Bescheids vom 12. Juni 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Juli 2014 verpflichtet, dem Kläger den von ihm begehrten Informationszugang zu gewähren, insbesondere Auskunft darüber zu erteilen, ob, und wenn ja, welche bei den Musikverlagen  L.       , T.      und  G.        verlegten Werke der Komponisten Felix Draeseke (1835-1913), Felix Mendelssohn-Bartholdy (1809 - 1847) sowie Joachim Raff (1822-1882) im Notenarchiv des Beklagten vorhanden sind,

sowie

dem Kläger die Musiknoten der 3. Symphonie d-moll von Samuel Jadassohn op. 50 (Partitur und Stimmen) im Original vorzulegen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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